Auf seiner zweiten Sitzung am 03. Dezember 1946 beschloss der Landtag der wiedereingerichteten Provinz Sachsen die Umbenennung in „Provinz Sachsen-Anhalt“.
Die Hoffnungen auf einen demokratischen Wiederaufbau Deutschlands nach 1945 verbanden sich in der Region an Harz, Elbe und Saale aufs Engste mit den Bemühungen um die Integration des nördlichen Teils der durch das nationalsozialistische Regime geteilten ehemaligen preußischen Provinz Sachsen mit dem von ihrem Territorium völlig umschlossenen Gebiet des Freistaates Anhalt.
Die Bildung einer „Reichsprovinz Sachsen-Anhalt“ durch die Vereinigung des Nordteils der preußischen Provinz Sachsen mit dem Gebiet des Freistaates Anhalt bildete den wesentlichen Inhalt des Konzeptes einer „mitteldeutschen Neuordnung“, welches maßgeblich von dem Landeshauptmann der preußischen Provinz Sachsen Erhard Hübener vorangetrieben wurde.
Vor 70 Jahren, auf der denkwürdigen zweiten Sitzung des Landtages der Provinz Sachsen am 03. Dezember 1946 im Stadtschützenhaus Halle (Saale), wurde Erhard Hübener (LDPD) zum einzigen nicht der SED angehörenden Ministerpräsidenten in der Sowjetischen Besatzungszone gewählt.
Einen Tagesordnungspunkt der für die Geschichte des Bundeslandes Sachsen-Anhalt höchst bedeutsamen zweiten Sitzung des Provinziallandtages nach 1945 bildete neben dem Beschlussantrag zur Umbildung der sächsischen Provinzialverwaltung in eine „Provinzialregierung“ auch der Antrag auf Namensänderung der sich nun herausbildenden eigenständigen Provinz.
Der von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Name „Mittelsachsen“ konnte sich dabei gegenüber Hübeners Namensvorschlag „Sachsen-Anhalt“ nicht durchsetzen. Erhard Hübener hatte den Bindestrich-Namen für die Provinz bereits 1929 in die Diskussion eingebracht. Maßgeblich für seinen Namensvorschlag war das Bemühen, das Andenken an das kulturell und historisch bedeutsame Land Anhalt zu erhalten.
Der Bindestrichausdruck „sächsisch-anhaltisch“ greift eine um 1900 in der Provinz Sachsen als Bezeichnung von übergreifend in der Provinz Sachsen und dem Freistaat Anhalt tätigen Institutionen und Organisationen geläufige Formel auf, die einerseits die Eigenständigkeit der Namensbestandteile und andererseits auch die enge kulturelle und historische Verzahnung beider Territorien begrifflich fassbar macht. Als Beispiele seien der „Sächsisch-Anhaltische Feuerwehr-Verband“, der „Sächsisch-Anhalt‘sche Städtetag-Fonds“ oder der „Sächsisch-Anhaltische Verein zur Prüfung und Überwachung von Dampfkesseln“ erwähnt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Gründung des Landes Sachsen-Anhalt keinesfalls einen Bruch in der historischen Entwicklung des Raumes an Harz, Elbe und Saale kennzeichnet oder – wie oft behauptet wird – gar einen Willkürakt der sowjetischen Besatzungsmacht darstellte. Vielmehr setzten die Gründung des Landes Sachsen-Anhalt und die bewusste Entscheidung für seinen Bindestrichnamen den seit 1815 begonnenen Prozess der kulturellen und politischen Integration des sächsisch-anhaltischen Kultur- und Geschichtsraumes an Harz, Elbe und Saale in konsequenter Form um.
Aus Anlass des 70-jährigen Jubiläums des Landesnamens „Sachsen-Anhalt“ werden unter der Adresse http://www.lsa2.de/70-jahre-sachsen-anhalt/ die Protokolle zu den Tagesordnungspunkten I und II der zweiten Sitzung des Landtages der Provinz Sachsen am 3. Dezember 1946 im Stadtschützenhaus in Halle (Saale) auszugsweise wiedergegeben.
Mehr zum Projekt „Sachsen-Anhalt 2.0 – Zukunft aus Tradition“ unter http://www.lsa2.de
Zitat: Namensvorschlag „Sachsen-Anhalt“ bei Erhard Hübener (1929)
„Seit dem 13. Jahrhundert sind die Grenzen Anhalts kaum verändert worden. Es hat zweifellos eine historische Individualität entwickelt, und die Aufgabe der staatlichen Selbständigkeit wird ihm nicht leicht werden. Vielleicht kann der Entschluß dadurch erträglicher gemacht werden, wenn die neue Provinz die Bezeichnung ‚Sachsen-Anhalt‘ erhält, wodurch eine sinnvolle Unterscheidung gegenüber der aus dem Freistaat Sachsen hervorgegangenen Reichsprovinz, für die man, wie schon erwähnt wurde, den Namen ‚Obersachsen‘ vorgeschlagen hat, und gegenüber einem etwa zu bildenden ‚Niedersachsen‘ gegeben wäre.“
(Quelle: Erhard Hübener: „Die Neugliederung Mitteldeutschlands“ in „Reich und Länder : Zeitschrift für die Entwicklung der Verfassung, Verwaltung und Finanzen in Deutschland“ von Kohlhammer, Stuttgart Nr. 8 – 1929)